Ab Montag, 25. Januar 2021, gilt die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe. Die Bildungsdirektion hat heute verfügt, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auf die 4. bis 6. Primarklassen ausgeweitet wird.
Aufgrund der deutlich leichteren Übertragbarkeit der vermehrt auftretenden Mutationen des Coronavirus wird ein starker Anstieg der Ansteckungszahlen befürchtet.
Im Rahmen des Contact-Tracing wurde zudem festgestellt, dass es in den letzten Wochen bei Schülerinnen und Schülern ab der 4. Klasse der Primarschule vermehrt zu Ansteckungen beziehungsweise Quarantäneanordnungen kam. Diesen kann mit einer Ausdehnung der Maskentragepflicht wirksam begegnet werden.
Für die Umsetzung der Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe gelten die analogen Vorgaben wie für Sekundarschüler/innen und für Lehrpersonen.
Auch im Sportunterricht (inkl. Garderoben) gilt neu eine grundsätzliche Maskenpflicht. Auf Schwimmunterricht muss ab der 4. Klasse im Moment verzichtet werden.
Die Stiftung m.a.c. passt ihr Schutzkonzept entsprechend an und wird die notwendigen Massnahmen umsetzen.
Diese Informatioen finden sie auch unter Volksschulamt Corona.
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